Hinweise zu den Gottesdiensten an Weihnachten 2020
Der Krisenstab der Landeskirche incl. Landesbischof und Bischofsrat ist der einhelligen Überzeugung, dass Gottesdienste gerade in dieser Situation gefeiert werden können und sollten. Sie sind verantwortbar, wenn sie nach den landeskirchlichen Handlungsempfehlungen gestaltet werden. Gottesdienste haben eine wichtige geistliche Funktion, insbesondere für Menschen, denen ein solches Format mit persönlicher Präsenz wichtig ist.
Weihnachten findet statt, allerdings feiern wir Weihnachten 2020 ganz anders als sonst. Im Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte und landeskirchenweit wurden viele gute Gottesdienste und Andachtsformen und besondere Formate mit großer Umsicht vorbereitet. Mit dezentralen Gottesdiensten und Andachten, oftmals im Freien, mit Briefen/Lied-Kopien an Haushalte, mit Hausandachten, abgestimmtem Glockengeläut, mit digitalen Gottesdiensten, Fernseh- und Radiogottesdiensten (Krippenspiel eigens inszeniert, ausgeweitete Zeiten), „Weihnachten im Dorf“ u.v.a.m.
Das macht deutlich: Die Kreativität ist immens. Menschen können also entsprechend ihrer Bedürfnisse und Situation „ihr“ Weihnachten feiern. Auch Kirchenvorstände können die Formate wählen, die sie (auf dem Hintergrund der landeskirchlichen Empfehlungen) vor Ort für verantwortbar halten.
Hier die wichtigsten Regeln für die Gottesdienste (in Kirchen und anderen Räumlichkeiten und im Freien):
- nur Einzelplätze bzw. gemeinsame Plätze für Gruppen mit maximal fünf Personen aus max. zwei Hausstände
- darüber hinaus vom 24.12.2020 bis 26.12.2020 Gruppen von Personen eines Haushalts in Begleitung von max. 4 Angehörigen aus beliebig vielen Haushalten
- Kinder bis 14 Jahre sind von diesen Beschränkungen ausgenommen, werden also jeweils dazugezählt
- jeweils 1,50 m Abstand zum nächsten Einzelplatz bzw. den nächsten Gruppenplätzen.
- Die Gruppen werden nicht durch den Veranstalter zusammengestellt und im Vertrauen auf die Eigenverantwortung der Teilnehmenden nicht auf den Angehörigenstatus hin überprüft.
- eine Mund-Nasen-Bedeckung muss vor, nach und während des gesamten Gottesdienstes sowie in Eingangsbereichen und auf Parkplätzen getragen werden.
- Gemeindegesang ist untersagt
- Bläser*innen und Sänger*innen können insgesamt mit max. acht Personen mitwirken mit min. 3m Abstand zueinander und min. 6m zur musikalischen Leitung sowie zur Gemeinde
- Gottesdienste, bei denen mit einem erhöhten Interesse zu rechnen ist, dürfen nur mit einem vorherigen Anmeldeverfahren durchgeführt werden.
Diese Hinweise können hier heruntergeladen werden