Pressemitteilung zum ersten Vorschlag zur Kategorisierung der Sakralgebäude
Kategorisierung entscheidet über Zuschüsse der Landeskirche zur Unterhaltung der Kirchengebäude
Melle/Georgsmarienhütte. Auf der Sitzung der Kirchenkreissynode des Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte stand ein zukunftsweisendes Thema im Mittelpunkt: Christian Stöppelmann, Mitglied der Arbeitsgruppe zur Kategorisierung, stellte den Entwurf der Gebäudeeinteilung für die Sakralbauten des Kirchenkreises vor. „Uns ist es wichtig, dass jede Region weiterhin gut aufgestellt ist!“ Die 23 Kirchen bzw. Kirchräume werden demnach in sieben Mal A-, sieben Mal B- und neun Mal C-Kategorien eingeteilt. „Kirchen, die in der Kategorie C sind, bekommen zwar keine Zuschüsse mehr zur Unterhaltung ihrer Kirche von der Landeskirche. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie geschlossen werden müssen. Teilweise liegen in den Gemeinden schon Pläne zur neuen finanziellen Ausrichtung vor.“
Die Kategorisierung basiert auf einem sorgfältigen Bewertungsverfahren. Unter Einbeziehung externer Fachexperten wie Orgelbeauftragte, Amt für Bau- und Kunstpflege und das Kunstreferat des Landeskirchenamtes sowie auf Grundlage der detaillierten Angaben der einzelnen Kirchengemeinden wurden die Gebäude anhand von 14 verschiedenen Kriterien evaluiert. Besonderer Wert wurde daraufgelegt, regionale Ausgewogenheit zu wahren: In jeder der fünf Regionen des Kirchenkreises gehört mindestens eine Kirche der Kategorie A an, um eine flächendeckende kirchliche Präsenz und Versorgung sicherzustellen.
Bei dem gestern vorgestellten Konzept handelt es sich um den erarbeiteten Vorschlag der Arbeitsgruppe. Dieser wird erst im November der Synode zur finalen Beschlussfassung vorgelegt.
Keine automatischen Schließungen bei Kategorie B und C
„Ein B- oder C-Status führt keineswegs dazu, dass Gebäude automatisch aufgegeben werden“, stellt Stöppelmann klar. Die Einteilung bestimmt vielmehr den Umfang der künftigen finanziellen Unterstützung durch die Landeskirche: Während A-Gebäude weiterhin die höchste Förderung erhalten, verringern sich die landeskirchlichen Zuschüsse für B-Gebäude, und C-Gebäude erhalten künftig keine direkten Zuweisungen dieser Art mehr.
Neue Wege der Finanzierung und Nutzung
Für Kirchengemeinden mit B- oder C-Gebäuden bedeutet dieses Ergebnis einen Auftakt für neue, kreative Lösungsansätze vor Ort. Um diese Kirchengebäude langfristig zu erhalten und mit Leben zu füllen, sind nun alternative Finanzierungskonzepte gefragt. Dazu zählen beispielsweise lokale Fördervereine, Drittmittel, erweiterte Nutzungskonzepte im gemeindlichen und kulturellen Rahmen sowie Kooperationen vor Ort. Der Kirchenkreis wird die Gemeinden auf diesem Weg eng begleiten und bei der Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven unterstützen. „Es kann sogar sein, dass sich durch neue Strukturen in der Region in ein paar Jahren eine andere Einteilung der Kategorisierung ergibt“, so Stöppelmann.