Leitungsgremien

Organe des Kirchenkreises

Kirchenkreissynode, Kirchenkreisvorstand und Superintendent

Die Kirchenkreissynode, der Kirchenkreisvorstand und die Superintendentin oder der Superintendent leiten den Kirchenkreis in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung. Sie tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Zeugnis und Dienst im Kirchenkreis gemäß dem Auftrag der Kirche geschehen und die Ordnung der Kirche beachtet wird. (Artikel 33 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers)