Die Kirchenkreissynode ist das Parlament des Kirchenkreises. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Kirchenkreissynode beschließt u.a. den Haushaltsplan, den Stellenplan des Kirchenkreises und stellt Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte das Präsidium der Kirchenkreissynode und den Kirchenkreisvorstand.
Die Kirchenkreissynode richtet für bestimmte Aufgaben Ausschüsse ein (z.B. den Stellenplanungsausschuss, den Finanzausschuss, den Diakonieausschuss).